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   LAG Niedersachsen, 26.02.2007 - 9 Sa 1560/06   

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LAG Niedersachsen, 26.02.2007 - 9 Sa 1560/06 (https://dejure.org/2007,11461)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.02.2007 - 9 Sa 1560/06 (https://dejure.org/2007,11461)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Februar 2007 - 9 Sa 1560/06 (https://dejure.org/2007,11461)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Geltung einer vertraglichen Ausschlussfrist auch für Ansprüche des Arbeitgebers auf Provisionsrückzahlung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 138 BGB; § 242 BGB; § 271 BGB; § 305c Abs. 2 BGB; § 362 BGB; § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB; § 38 Abs. 2 S. 1 EStG
    Bereicherungsanspruch des Arbeitgebers auf Rückerstattung von Lohnüberzahlungen; Rückzahlungsverpflichtung bei Vorschusszahlungen; Beweislast hinsichtlich der Entstehung einer bevorschussten Forderung; Tilgung der zivilrechtlichen Lohnforderung eines Arbeitnehmers durch ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bereicherungsanspruch des Arbeitgebers auf Rückerstattung von Lohnüberzahlungen; Rückzahlungsverpflichtung bei Vorschusszahlungen; Beweislast hinsichtlich der Entstehung einer bevorschussten Forderung; Tilgung der zivilrechtlichen Lohnforderung eines Arbeitnehmers durch ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung überzahlter Vorschüsse - keine Berufung auf formularmäßige Ausschlussfrist durch Arbeitgeberin - keine treuwidrige oder missbräuchliche Berufung auf Ausschlussfrist durch Arbeitnehmer bei unterlassener Provisionsabrechnung durch Arbeitgeberin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geltung einer vertraglichen Ausschlussfrist auch für Ansprüche des Arbeitgebers ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 10.03.2005 - 6 AZR 217/04

    Überzahltes Gehalt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.02.2007 - 9 Sa 1560/06
    Ansprüche des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Vergütung sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (BAG vom 10.03.2005 - 6 AZR 217/04 - AP BAT § 70 Nr. 38 m.w.N.; BAG vom 23.05.2001 - 5 AZR 374/99 - AP BGB § 812 Nr. 25; BAG vom 24.06.1992 - 5 AZR 463/91 - n. v.- juris).

    Auf die Kenntnis des Arbeitgebers von seinem Rückzahlungsanspruch kommt es regelmäßig nicht an (BAG vom 10.03.2005 - 6 AZR 217/04 - AP BAT § 70 Nr. 38; BAG vom 23.05.2001 - 5 AZR 374/99 - AP BGB § 812 Nr. 25; BAG vom 01.06.1995 - 6 AZR 912/94 - AP BGB § 812 Nr. 16).

    Der Grundsatz von Treu und Glauben gilt auch bei der Anwendung vereinbarter Ausschlussfristen (BAG vom 10.03.2005 - 6 AZR 217/04 - AP BAT § 70 Nr. 38; BAG vom 24.06.1992 - 5 AZR 463/91 - juris).

    Eine solche pflichtwidrige Unterlassung ist in der Regel anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer erkennt, dass seinem Arbeitgeber bei der Berechnung der Vergütung ein Irrtum unterlaufen ist, der zu einer erheblichen Überzahlung geführt hat, und er diese nicht anzeigt (BAG vom 10.03.2005 - 6 AZR 217/04 - AP BAT § 70 Nr. 38; BAG vom 23.05.2001 - 5 AZR 374/99 - AP BGB § 812 Nr. 25; BAG vom 01.06.1995 - 6 AZR 914/94 - AP BGB § 812 Nr. 16).

    Regelmäßig beginnt nicht die volle Ausschlussfrist von neuem zu laufen, sondern nur eine deutlich kürzere Frist zur alsbaldigen Anspruchserhebung (BAG vom 23.05.2001 - 5 AZR 374/99 - AP BGB § 812 Nr. 25; BAG vom 10.03.2005 - 6 AZR 217/04 - AP BAT § 70 Nr. 38; BAG vom 03.12.1970 - 5 AZR 208/70 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 46 jeweils zu tarifvertraglichen Ausschlussfristen).

  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 374/99

    Gehaltsüberzahlung; Wegfall der Bereicherung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.02.2007 - 9 Sa 1560/06
    Ansprüche des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Vergütung sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (BAG vom 10.03.2005 - 6 AZR 217/04 - AP BAT § 70 Nr. 38 m.w.N.; BAG vom 23.05.2001 - 5 AZR 374/99 - AP BGB § 812 Nr. 25; BAG vom 24.06.1992 - 5 AZR 463/91 - n. v.- juris).

    Auf die Kenntnis des Arbeitgebers von seinem Rückzahlungsanspruch kommt es regelmäßig nicht an (BAG vom 10.03.2005 - 6 AZR 217/04 - AP BAT § 70 Nr. 38; BAG vom 23.05.2001 - 5 AZR 374/99 - AP BGB § 812 Nr. 25; BAG vom 01.06.1995 - 6 AZR 912/94 - AP BGB § 812 Nr. 16).

    Eine solche pflichtwidrige Unterlassung ist in der Regel anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer erkennt, dass seinem Arbeitgeber bei der Berechnung der Vergütung ein Irrtum unterlaufen ist, der zu einer erheblichen Überzahlung geführt hat, und er diese nicht anzeigt (BAG vom 10.03.2005 - 6 AZR 217/04 - AP BAT § 70 Nr. 38; BAG vom 23.05.2001 - 5 AZR 374/99 - AP BGB § 812 Nr. 25; BAG vom 01.06.1995 - 6 AZR 914/94 - AP BGB § 812 Nr. 16).

    Regelmäßig beginnt nicht die volle Ausschlussfrist von neuem zu laufen, sondern nur eine deutlich kürzere Frist zur alsbaldigen Anspruchserhebung (BAG vom 23.05.2001 - 5 AZR 374/99 - AP BGB § 812 Nr. 25; BAG vom 10.03.2005 - 6 AZR 217/04 - AP BAT § 70 Nr. 38; BAG vom 03.12.1970 - 5 AZR 208/70 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 46 jeweils zu tarifvertraglichen Ausschlussfristen).

  • BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 463/91

    Tarifliche Verfallfrist bei Lohnrückforderung - Anwendbarkeit der tariflichen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.02.2007 - 9 Sa 1560/06
    Ansprüche des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Vergütung sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (BAG vom 10.03.2005 - 6 AZR 217/04 - AP BAT § 70 Nr. 38 m.w.N.; BAG vom 23.05.2001 - 5 AZR 374/99 - AP BGB § 812 Nr. 25; BAG vom 24.06.1992 - 5 AZR 463/91 - n. v.- juris).

    Der Grundsatz von Treu und Glauben gilt auch bei der Anwendung vereinbarter Ausschlussfristen (BAG vom 10.03.2005 - 6 AZR 217/04 - AP BAT § 70 Nr. 38; BAG vom 24.06.1992 - 5 AZR 463/91 - juris).

  • BGH, 02.04.1998 - IX ZR 79/97

    Wirksamkeit einer Bürgschaft auf erstes Anfordern; Aufklärungspflichten des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.02.2007 - 9 Sa 1560/06
    Die Inhaltskontrolle schafft lediglich einen Ausgleich für die einseitige Inanspruchnahme der Vertragsfreiheit durch den Klauselverwender, sie dient aber nicht dem Schutz des Klauselverwenders vor den von ihm selbst eingeführten Formularbestimmungen (BAG vom 27.10.2005 - 8 AZR 3/05 - AP BGB § 310 Nr. 5; BGH vom 02.04.1998 - IX ZR 79/97 - WM 1998, 1062).
  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02

    Eingruppierung eines stellvertretenden Schulleiters - Zulage

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.02.2007 - 9 Sa 1560/06
    Dabei sind der Grund und die Höhe der Forderung anzugeben (BAG vom 22.04.2004 - 8 AZR 652/02 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 28; BAG vom 18.06.2001 - EzA BAT §§ 22, 23 M Nr. 8).
  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 3/05

    Haftung des Arbeitnehmers - Vertragliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.02.2007 - 9 Sa 1560/06
    Die Inhaltskontrolle schafft lediglich einen Ausgleich für die einseitige Inanspruchnahme der Vertragsfreiheit durch den Klauselverwender, sie dient aber nicht dem Schutz des Klauselverwenders vor den von ihm selbst eingeführten Formularbestimmungen (BAG vom 27.10.2005 - 8 AZR 3/05 - AP BGB § 310 Nr. 5; BGH vom 02.04.1998 - IX ZR 79/97 - WM 1998, 1062).
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.02.2007 - 9 Sa 1560/06
    Eine einzelvertragliche Ausschlussfrist, die eine schriftliche Geltendmachung aller Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer Frist von weniger als drei Monaten ab Fälligkeit verlangt, benachteiligt zwar unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) und ist aufgrund der unangemessen kurzen Frist in Formulararbeitsverträgen insgesamt unwirksam (BAG vom 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 - AP BGB § 307 Nr. 7.
  • BAG, 03.12.1970 - 5 AZR 208/70

    Einwand der Arglist - Tarifliche Ausschlußfristen - Klageerhebung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.02.2007 - 9 Sa 1560/06
    Regelmäßig beginnt nicht die volle Ausschlussfrist von neuem zu laufen, sondern nur eine deutlich kürzere Frist zur alsbaldigen Anspruchserhebung (BAG vom 23.05.2001 - 5 AZR 374/99 - AP BGB § 812 Nr. 25; BAG vom 10.03.2005 - 6 AZR 217/04 - AP BAT § 70 Nr. 38; BAG vom 03.12.1970 - 5 AZR 208/70 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 46 jeweils zu tarifvertraglichen Ausschlussfristen).
  • BGH, 04.12.1997 - VII ZR 187/96

    Wirksamkeit des Beitritts eines Dritten zu einem Vertrag

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.02.2007 - 9 Sa 1560/06
    Der Verwender einer unwirksamen Klausel kann sich deshalb gegenüber dem Vertragspartner nicht auf die Unwirksamkeit berufen (BGH vom 04.12.1997 - VII ZR 177/96 - WM 1998, 767; Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 2006, § 306 Rn. 16).
  • BGH, 04.12.1997 - VII ZR 177/96

    Honorar für die Umwandlung eines Mietobjekts in Wohnungseigentum

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.02.2007 - 9 Sa 1560/06
    Der Verwender einer unwirksamen Klausel kann sich deshalb gegenüber dem Vertragspartner nicht auf die Unwirksamkeit berufen (BGH vom 04.12.1997 - VII ZR 177/96 - WM 1998, 767; Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 2006, § 306 Rn. 16).
  • BAG, 28.06.1965 - 3 AZR 86/65

    Handelsvertreter - Provisionsrückzahlung

  • BAG, 20.06.1989 - 3 AZR 504/87

    Arbeitsentgelt: Provisionszuschüsse - Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers

  • BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 257/99

    Rückzahlung einer Zuwendung - Lohnsteuer

  • LAG Köln, 17.11.1995 - 13 Sa 558/95

    Lohnüberzahlung: Berechnung des Rückzahlungsbetrages

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 912/94

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Fälligkeit - Tarifliche Ausschlußfrist -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2004 - 5 Sa 465/02

    Erhält der Arbeitnehmer Provisionsvorschüsse, so hat er diese Beträge

  • BAG, 10.03.1960 - 5 AZR 426/58

    Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB - Arbeits- und Handelsvertreterverhältnis

  • BAG, 16.02.1962 - 5 AZR 211/61

    Vorschußrecht - Handlungsgehilfe - Provisionsbasis

  • LAG Hessen, 25.01.2013 - 14 Sa 865/12

    Urlaubsabgeltung - Unabdingbarkeit; Urlaubsabgeltung - Unabdingbarkeit

    Schriftliche Verträge tragen in sich ohnehin nicht nur die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit, sondern geben regelmäßig auch das Ergebnis der zwischen den Parteien geführten Verhandlung wieder (LAG Niedersachsen 26.2.2007 - 9 Sa 1560/06 - Juris; LAG Baden-Württemberg 4.7.2002 - 21 Sa 117/01 - Juris).

    Der Inhalt von Vertragsverhandlungen vor Abschluss eines Arbeitsvertrages ist grds. rechtlich unerheblich (vgl. auch LAG Niedersachsen 26.2.2007 - 9 Sa 1560/06 - a.a.O.).

  • LAG Köln, 29.02.2012 - 9 Sa 1464/11

    Verfall eines Erstattungsanspruchs des Arbeitgebers nach vertraglich vereinbarte

    Der Verwender einer unwirksamen Klausel kann sich deshalb gegenüber dem Vertragspartner nicht auf die Unwirksamkeit berufen (vgl. BAG, Urteil vom 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - LAG Niedersachsen, Urteil vom 26. Februar 2007 - 9 Sa 1560/06 - ).
  • LG Hannover, 08.01.2009 - 3 O 341/07

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung eines

    Es entspricht den allgemeinen Rechtsgrundsätzen bei Vorschusszahlungen, dass derjenige, der Geld als Vorschuss nimmt, sich auch verpflichtet, den Vorschuss zurückzuzahlen, wenn und soweit eine bevorschusste Forderung nicht entsteht (vgl. LAG Niedersachsen, Urteil vom 26.02.2007, 9 Sa 1560/06 ; BAG, VersR 1989, 1217).
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